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   BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B   

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https://dejure.org/2012,4119
BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B (https://dejure.org/2012,4119)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B (https://dejure.org/2012,4119)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2012 - B 12 KR 86/11 B (https://dejure.org/2012,4119)
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  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Versicherungspflichttatbestandes fortwirkt, hätte er sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen müssen, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht tatbestandsbezogen zu beurteilen ist (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO sowie BSGE 85, 208 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4; nunmehr auch BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Soweit die Frage jedoch darauf gerichtet sein sollte, ob auch eine möglicherweise rechtswidrig über den konkreten Versicherungspflichttatbestand hinaus erteilte Befreiung in diesem Umfang rechtsgestaltend wirksam ist, hätte der Kläger darlegen müssen, dass sich diese Frage nicht bereits aufgrund allgemeiner Grundsätze über die materielle Bindungswirkung rechtsgestaltender Verwaltungsakte beantworten lässt (vgl zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht BSGE 85, 208 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    10 Für die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) müssen die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substanziiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Versicherungspflichttatbestandes fortwirkt, hätte er sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen müssen, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht tatbestandsbezogen zu beurteilen ist (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO sowie BSGE 85, 208 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4; nunmehr auch BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 103 SGG kann nämlich zulässig nur dann gerügt werden, wenn nicht nur eine Beweisanregung erfolgte, sondern ein formeller Beweisantrag gestellt wurde, der noch in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten, dh bei rechtskundig vertretenen Beteiligten in der letzten mündlichen Verhandlung durch diese wenigstens hilfsweise wiederholt worden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Zudem hat das BSG bereits entschieden, dass die Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter unabhängig vom individuellen Schutzbedürfnis des einzelnen Versicherten besteht und dementsprechend auch das Befreiungsrecht nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen und nicht schon deshalb gegeben ist, weil die Versicherungspflicht im Einzelfall als Belastung erscheint (BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62

    Versicherungsfreiheit für das Beschäftigungsverhältnis als tätiger Beamter;

    Auszug aus BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Versicherungspflichttatbestandes fortwirkt, hätte er sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen müssen, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht tatbestandsbezogen zu beurteilen ist (vgl für die Angestelltenversicherung BSGE 20, 133 = SozR Nr. 5 zu § 5 AVG und für die Krankenversicherung BSGE 34, 205 = SozR Nr. 69 zu § 165 RVO sowie BSGE 85, 208 = SozR 3-2500 § 8 Nr. 4; nunmehr auch BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 KR 9/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 23.06.1972 - 3 RK 43/70

    Befreiung von der Versicherungspflicht - Rentner - Antrag auf weitere Rente -

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